
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, ohne selbst über sie zu bestimmen. Ihr Newsletter-Anbieter, Ihr Hoster, Ihr Analyse-Tool, alle verarbeiten Daten Ihrer Kunden für Sie.
Warum das wichtig ist: Für solche Fälle verlangt die DSGVO einen Vertrag, den Auftragsverarbeitungsvertrag. Ohne den sind Sie im Zweifel angreifbar, obwohl der Dienstleister die Arbeit macht. Verantwortlich bleiben nämlich Sie.

Gemäß der DSGVO müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) muss folgende Punkte enthalten:
Gehen Sie einmal durch, welche Dienste Daten Ihrer Kunden für Sie verarbeiten, Hosting, Newsletter, Formulare, Tracking, und prüfen Sie, ob mit jedem ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Die meisten seriösen Anbieter stellen ihn bereit, Sie müssen ihn nur abschließen. Im Zweifel fachlich prüfen lassen.
Ein Auftragsverarbeiter kann weitere Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter) einbinden, jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
Datenschutzverletzungen:
Haftung:
| Merkmal | Verantwortlicher | Auftragsverarbeiter |
| Definition | Entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung | Verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen |
| Beispiele | Unternehmen, das Kundendaten erhebt | Cloud-Anbieter, der Daten speichert |
| Rechte und Pflichten | Verantwortung für die Daten | Verarbeitung nur nach Weisung |
| Vertragspflicht | Muss einen AV-Vertrag abschließen | Muss Anweisungen einhalten |
Brauche ich wirklich mit jedem Tool so einen Vertrag?
Mit jedem, der personenbezogene Daten Ihrer Kunden für Sie verarbeitet, ja. Bei den großen Anbietern ist der Vertrag meist mit wenigen Klicks abgeschlossen.
Wer haftet, wenn beim Dienstleister etwas schiefgeht?
Im Kern bleiben Sie als Auftraggeber verantwortlich. Genau deshalb ist der Vertrag wichtig: Er regelt die Pflichten. Im Zweifel gehört das von jemandem geprüft, der sich auskennt.
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Die Auftragsverarbeitung ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten auch bei ausgelagerten Prozessen sicher und rechtmäßig verarbeitet werden. Sowohl der Verantwortliche als auch der Auftragsverarbeiter tragen spezifische Pflichten, wobei der Verantwortliche letztlich die Hauptverantwortung behält. Ein sauberer AV-Vertrag, klare Anweisungen und regelmäßige Kontrollen sind entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Datenschutzverstöße zu vermeiden.
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