
Der Datenschutzbeauftragte ist die Person, die im Betrieb darauf achtet, dass mit personenbezogenen Daten alles korrekt läuft. Er berät, schult und ist Ansprechpartner für Behörden und Betroffene. Es gibt interne und externe Datenschutzbeauftragte.
Für dich ist die entscheidende Frage: Brauche ich überhaupt einen? Viele kleine Betriebe müssen keinen benennen, es hängt an Größe und Art der Datenverarbeitung. Verpflichtend wird es zum Beispiel oft ab einer bestimmten Zahl von Personen, die regelmäßig mit Daten arbeiten. Ob es dich betrifft, klärt am sichersten ein Fachmann.

Gemäß Artikel 39 DSGVO umfasst der Aufgabenbereich eines Datenschutzbeauftragten folgende Punkte:
Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen und Organisationen unter bestimmten Bedingungen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen:
| Merkmal | Interner Datenschutzbeauftragter | Externer Datenschutzbeauftragter |
| Beschäftigung | Mitarbeiter des Unternehmens | Externe Person oder Dienstleister |
| Kosten | Festgehalt und Schulungskosten | Honorar abhängig von der Vereinbarung |
| Erfahrung | Abhängig von der internen Ausbildung | Spezialisiert auf Datenschutz |
| Unabhängigkeit | Kann Interessenkonflikte mit anderen Aufgaben haben | Unabhängig vom Unternehmen |
| Flexibilität | Vollzeit oder Teilzeit verfügbar | Nach Bedarf einsetzbar |
Prüf einmal sauber, ob für dich überhaupt Pflicht besteht, statt vorschnell Geld für einen externen Datenschutzbeauftragten auszugeben oder die Pflicht zu übersehen. Beides kann teuer werden. Ein kurzer Check bei einem Fachanwalt oder einer spezialisierten Beratung schafft Klarheit. Wenn Pflicht besteht, ist ein externer Beauftragter für kleine Betriebe meist die einfachste Lösung.
Muss ich als kleiner Betrieb einen benennen?
Oft nicht, aber es kommt auf Größe und Datenverarbeitung an. Die Pflicht kann etwa greifen, wenn viele Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Sicher klärt das ein Fachmann.
Intern oder extern?
Für kleine Betriebe ist ein externer Beauftragter meist einfacher und günstiger, weil du kein eigenes Wissen aufbauen und niemanden dauerhaft freistellen musst.
Mehr dazu: WordPress-Websites von Signo Media
Wenn ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müsste, dies aber nicht tut, drohen:
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein essenzieller Bestandteil eines datenschutzkonformen Unternehmens. Er stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, minimiert Risiken und stärkt das Vertrauen in die Marke. Ob intern oder extern, die Wahl eines Datenschutzbeauftragten sollte sorgfältig getroffen werden, um eine effektive und rechtssichere Umsetzung der Datenschutzanforderungen zu gewährleisten.
Datenschutzhinweis
Um dir ein optimales Nutzungserlebnis zu ermöglichen, setzen wir auf dieser Website Cookies und vergleichbare Technologien ein, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Mit deiner Einwilligung können wir personenbezogene Daten wie dein Nutzungsverhalten oder eindeutige Kennungen verarbeiten.
Die Datenverarbeitung kann auch außerhalb der EU erfolgen, z. B. durch Anbieter in den USA. Dabei besteht das Risiko, dass Behörden auf diese Daten zugreifen können, ohne dass dir dagegen wirksame Rechtsmittel zustehen.
Folgende Dienste können dabei zum Einsatz kommen – jeweils nur, wenn du zustimmst:
Calendly (Terminvereinbarung)
Facebook (Marketing, eingebettete Inhalte)
Google Fonts (Webschriftarten)
Google Maps (Kartendarstellung)
Google reCAPTCHA (Spamschutz)
Instagram (eingebettete Beiträge)
LinkedIn (eingebettete Inhalte, Tracking)
WhatsApp (Kontaktmöglichkeit)
YouTube (eingebettete Videos)
Wenn du keine Einwilligung erteilst oder diese später widerrufst, kann dies die Funktionalität der Website einschränken – z. B. werden eingebettete Inhalte blockiert.