Signo Media Recht auf Vergessenwerden

Recht auf Vergessenwerden

Was ist das Recht auf Vergessenwerden?

Das Recht auf Vergessenwerden ist ein in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankertes Recht, das es Personen ermöglicht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist im Artikel 17 DSGVO geregelt und wird auch als Recht auf Löschung bezeichnet.

Signo Media Wissensdatenbank mit Schwerpunkt auf das Recht auf Vergessenwerden und dessen Bedeutung für den Datenschutz gemäß DSGVO

Ziel des Rechts auf Vergessenwerden

Das Ziel ist es, personenbezogene Daten zu schützen und Einzelpersonen die Möglichkeit zu geben, die Kontrolle über ihre Daten zurückzugewinnen, insbesondere wenn die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist oder unrechtmäßig erfolgt.

Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Vergessenwerden

Eine Person kann die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:

  1. Zweckerreichung:
    • Die Daten sind nicht mehr notwendig für den Zweck, für den sie erhoben oder verarbeitet wurden.
  2. Widerruf der Einwilligung:
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. Widerspruch:
    • Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine überwiegenden berechtigten Interessen des Verantwortlichen vor.
  4. Signo Unrechtmäßige Verarbeitung:
    • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  5. Signo Media Rechtliche Verpflichtung:
    • Die Löschung ist erforderlich, um einer rechtlichen Verpflichtung nach EU-Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaats nachzukommen.
  6. Erhebung im Zusammenhang mit einem Kind:
    • Die Daten wurden im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft für ein Kind erhoben (Art. 8 DSGVO).

Ausnahmen vom Recht auf Vergessenwerden

Das Recht auf Löschung gilt nicht absolut. Die Löschung der Daten kann verweigert werden, wenn die Verarbeitung aus einem der folgenden Gründe weiterhin notwendig ist:

  1. Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit:
    • Wenn die Löschung die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit beeinträchtigt.
  2. Rechtliche Verpflichtung:
    • Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist (z. B. Steuer- oder Handelsgesetze).
  3. Öffentliches Interesse:
    • Wenn die Verarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses, z. B. im Bereich der öffentlichen Gesundheit, erforderlich ist.
  4. Archivierung, Forschung und Statistik:
    • Wenn die Verarbeitung für Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke notwendig ist.
  5. Rechtsansprüche:
    • Wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Verfahren zur Geltendmachung des Rechts

  1. Antrag stellen:
    • Die betroffene Person muss den Verantwortlichen kontaktieren und die Löschung ihrer Daten beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
  2. Verantwortung des Verantwortlichen:
    • Der Verantwortliche muss prüfen, ob die Voraussetzungen für die Löschung vorliegen, und die betroffene Person über das Ergebnis informieren.
  3. Frist:
    • Die Löschung oder Ablehnung muss innerhalb von einem Monat nach Eingang des Antrags erfolgen. In Ausnahmefällen kann diese Frist auf drei Monate verlängert werden.
  4. Nachweis:
    • Der Verantwortliche sollte die Löschung dokumentieren und sicherstellen, dass keine Kopien oder Sicherungen der Daten mehr existieren.

Besondere Herausforderungen

  1. Daten bei Dritten:
    • Wenn die Daten an Dritte weitergegeben wurden, muss der Verantwortliche diese über den Löschantrag informieren, soweit dies technisch möglich ist.
  2. Technische Umsetzung:
    • Die vollständige Löschung kann bei verteilten Systemen oder Cloud-Diensten technisch anspruchsvoll sein.
  3. Suchmaschinen:
    • Das Recht auf Vergessenwerden wird häufig bei Suchmaschinenbetreibern wie Google geltend gemacht, um Links zu persönlichen Informationen aus den Suchergebnissen zu entfernen.

Recht auf Vergessenwerden bei Suchmaschinen

  1. Entfernung von Links:
    • Betroffene können Suchmaschinenbetreiber bitten, Links zu Inhalten, die sie betreffen, aus den Suchergebnissen zu löschen.
  2. Abwägung der Interessen:
    • Der Betreiber prüft, ob das Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen das Datenschutzrecht der betroffenen Person überwiegt.
  3. EuGH-Urteil:
    • Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 hat das Recht auf Vergessenwerden für Suchmaschinenbetreiber wie Google gestärkt.

Dokumentation und Nachweise

Der Verantwortliche sollte folgende Schritte dokumentieren:

  1. Löschantrag:
    • Datum und Inhalt des Antrags der betroffenen Person.
  2. Entscheidung:
    • Gründe für die Löschung oder Ablehnung.
  3. Löschmaßnahmen:
    • Details zur technischen Umsetzung der Löschung.
  4. Benachrichtigung:
    • Informationen über die Benachrichtigung Dritter (falls erforderlich).

Sanktionen bei Nichtbeachtung

Verstöße gegen das Recht auf Vergessenwerden können schwerwiegende Konsequenzen haben:

  1. Bußgelder:
    • Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  2. Reputationsverlust:
    • Öffentlich bekannt gewordene Verstöße können das Vertrauen der Nutzer:innen beeinträchtigen.

Fazit

Das Recht auf Vergessenwerden ist ein wichtiger Bestandteil der DSGVO, der Einzelpersonen mehr Kontrolle über ihre Daten gibt. Es bietet einen starken Schutz der Privatsphäre, setzt jedoch eine sorgfältige Abwägung zwischen Datenschutz, Informationsfreiheit und rechtlichen Verpflichtungen voraus. Für Unternehmen ist es entscheidend, klare Prozesse und technische Maßnahmen zur Umsetzung dieses Rechts bereitzustellen, um sowohl den Datenschutz als auch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.