Was ist Schrems II?
Schrems II bezieht sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020 (Rechtssache C-311/18). In diesem Urteil erklärte der EuGH das Privacy Shield, das Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA) zum Datentransfer, für ungültig. Gleichzeitig bestätigte der EuGH die Gültigkeit der sogenannten Standardvertragsklauseln (SCCs), setzte jedoch strenge Bedingungen für deren Verwendung.
Das Urteil geht auf eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook Ireland zurück, der die Übertragung seiner personenbezogenen Daten in die USA und deren Zugriff durch US-Behörden für unvereinbar mit dem europäischen Datenschutz hielt.
Der EuGH erklärte das Privacy Shield aus folgenden Hauptgründen für ungültig:
Das Schrems-II-Urteil hat erhebliche Folgen für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA:
Das Schrems-II-Urteil hat die Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA grundlegend verändert. Es hat das Privacy Shield für ungültig erklärt und hohe Anforderungen an die Nutzung von Standardvertragsklauseln gestellt. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, den Datenschutz international zu gewährleisten und gleichzeitig rechtliche Unsicherheiten zu bewältigen. In der Praxis erfordert dies eine verstärkte Nutzung von technischen Schutzmaßnahmen und eine stärkere Konzentration auf lokale Datenverarbeitung in der EU.