
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, ohne selbst über sie zu bestimmen. Dein Newsletter-Anbieter, dein Hoster, dein Analyse-Tool, alle verarbeiten Daten deiner Kunden für dich.
Warum das wichtig ist: Für solche Fälle verlangt die DSGVO einen Vertrag, den Auftragsverarbeitungsvertrag. Ohne den bist du im Zweifel angreifbar, obwohl der Dienstleister die Arbeit macht. Verantwortlich bleibst nämlich du.

Gemäß der DSGVO müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) muss folgende Punkte enthalten:
Geh einmal durch, welche Dienste Daten deiner Kunden für dich verarbeiten, Hosting, Newsletter, Formulare, Tracking, und prüf, ob mit jedem ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Die meisten seriösen Anbieter stellen ihn bereit, du musst ihn nur abschließen. Im Zweifel fachlich prüfen lassen.
Brauche ich wirklich mit jedem Tool so einen Vertrag?
Mit jedem, der personenbezogene Daten deiner Kunden für dich verarbeitet, ja. Bei den großen Anbietern ist der Vertrag meist mit wenigen Klicks abgeschlossen.
Wer haftet, wenn beim Dienstleister etwas schiefgeht?
Im Kern bleibst du als Auftraggeber verantwortlich. Genau deshalb ist der Vertrag wichtig: Er regelt die Pflichten. Im Zweifel gehört das von jemandem geprüft, der sich auskennt.
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Ein Auftragsverarbeiter kann weitere Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter) einbinden, jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
Datenschutzverletzungen:
Haftung:
| Merkmal | Verantwortlicher | Auftragsverarbeiter |
| Definition | Entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung | Verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen |
| Beispiele | Unternehmen, das Kundendaten erhebt | Cloud-Anbieter, der Daten speichert |
| Rechte und Pflichten | Verantwortung für die Daten | Verarbeitung nur nach Weisung |
| Vertragspflicht | Muss einen AV-Vertrag abschließen | Muss Anweisungen einhalten |
Die Auftragsverarbeitung ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten auch bei ausgelagerten Prozessen sicher und rechtmäßig verarbeitet werden. Sowohl der Verantwortliche als auch der Auftragsverarbeiter tragen spezifische Pflichten, wobei der Verantwortliche letztlich die Hauptverantwortung behält. Ein sauberer AV-Vertrag, klare Anweisungen und regelmäßige Kontrollen sind entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Datenschutzverstöße zu vermeiden.
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