Datenübertragbarkeit: Ihre Nutzer behalten die Kontrolle über ihre Daten

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Datenübertragbarkeit

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gibt Menschen das Recht, die Daten, die sie dir gegeben haben, in einem gängigen Format zu bekommen, um sie zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Ein Teil der DSGVO.

Für dich als Handwerksbetrieb selten praktisch relevant, aber gut zu kennen: Fragt ein Kunde, ob er seine bei dir gespeicherten Daten in einem übertragbaren Format bekommt, solltest du dem in den betreffenden Fällen nachkommen können. In der Praxis betrifft das eher Dienste mit vielen Nutzerdaten.

Signo Media Wissensdatenbank mit Fokus auf Datenübertragbarkeit und den Rechten von Nutzern gemäß der DSGVO

Ziel des Rechts auf Datenübertragbarkeit

  1. Nutzerfreundlichkeit:
    • Ermöglichen, dass Nutzer:innen ihre Daten zwischen verschiedenen Diensten oder Anbietern übertragen können (z. B. von einem Cloud-Anbieter zum anderen).
  2. Wettbewerbsförderung:
    • Vereinfachung des Anbieterwechsels durch einfache Datenmigration.
  3. Stärkung der Datenhoheit:
    • Betroffenen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben.

Anwendungsbereiche des Rechts auf Datenübertragbarkeit

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Datenverarbeitung basiert auf Einwilligung oder Vertrag:
    • Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder zur Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
  2. Automatisierte Verarbeitung:
    • Die Daten werden mithilfe automatisierter Verfahren verarbeitet.
  3. Vom Nutzer bereitgestellte Daten:
    • Es umfasst Daten, die der Nutzer dem Verantwortlichen aktiv bereitgestellt hat (z. B. bei der Registrierung) oder Daten, die durch die Nutzung eines Dienstes generiert wurden (z. B. Aktivitäten, Transaktionsdaten).

Welche Daten sind betroffen?

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt für:

  1. Vom Nutzer aktiv bereitgestellte Daten:
    • Beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Zahlungsinformationen.
  2. Durch Nutzung generierte Daten:
    • Nutzungsverlauf, Transaktionshistorien oder Standortdaten.

Das Recht gilt nicht für Daten, die der Verantwortliche selbst erstellt oder aus den Daten des Nutzers abgeleitet hat, wie z. B. algorithmische Analysen oder Profile.

So nutzt du das im Betrieb

Mach dir keinen großen Kopf, aber sei vorbereitet: Wisse, welche Daten du von Kunden speicherst und wo. Kommt eine berechtigte Anfrage, kannst du die betreffenden Daten dann in einem gängigen Format herausgeben. Für die meisten kleinen Betriebe ist das ein seltener Fall, kein Alltag.

Häufige Fragen

Betrifft mich die Datenübertragbarkeit überhaupt?
Praktisch selten, sie zielt eher auf Dienste mit vielen Nutzerdaten. Aber das Recht besteht, also solltest du im Fall der Fälle wissen, welche Daten du hast und sie herausgeben können.

In welchem Format muss ich Daten herausgeben?
In einem gängigen, maschinenlesbaren Format, etwa als Tabelle oder ähnliche Standarddatei. Es geht darum, dass der Kunde die Daten woanders weiterverwenden kann.

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Rechte und Pflichten

Rechte der Betroffenen:

  1. Erhalt der Daten:
    • Nutzer:innen haben das Recht, eine Kopie ihrer Daten zu erhalten.
  2. Weitergabe der Daten:
    • Nutzer:innen können verlangen, dass ihre Daten an einen anderen Anbieter übertragen werden.
  3. Keine Kosten:
    • Die Bereitstellung der Daten muss grundsätzlich kostenfrei erfolgen.

Pflichten des Verantwortlichen:

  1. Transparenz:
    • Klare Informationen darüber, wie das Recht auf Datenübertragbarkeit ausgeübt werden kann.
  2. Technische Umsetzung:
    • Sicherstellen, dass die Daten in einem geeigneten Format bereitgestellt werden.
  3. Datensicherheit:
    • Die Übertragung muss sicher erfolgen, um Datenverluste oder unbefugten Zugriff zu verhindern.

Einschränkungen des Rechts auf Datenübertragbarkeit

  1. Kein generelles Kopierrecht:
    • Das Recht gilt nur für Daten, die der Nutzer bereitgestellt hat, nicht für Daten, die der Verantwortliche eigenständig generiert oder analysiert hat.
  2. Technische Grenzen:
    • Die direkte Übertragung an einen anderen Verantwortlichen ist nur dann erforderlich, wenn dies technisch machbar ist.
  3. Eingeschränkte Anwendbarkeit:
    • Gilt nicht, wenn die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung oder einem berechtigten Interesse beruht.

Herausforderungen

  1. Technische Kompatibilität:
    • Unterschiedliche Formate und Standards zwischen Anbietern können die Datenübertragung erschweren.
  2. Aufwand für Unternehmen:
    • Unternehmen müssen geeignete Systeme entwickeln, um Daten im richtigen Format bereitzustellen.
  3. Missbrauchspotenzial:
    • Risiko, dass sensible Daten während der Übertragung in die falschen Hände geraten.

Vorteile des Rechts auf Datenübertragbarkeit

  1. Stärkung der Kontrolle:
    • Nutzer:innen haben mehr Macht über ihre Daten.
  2. Unterstützung des Wettbewerbs:
    • Anbieter müssen sich durch bessere Leistungen und nicht durch Datenmonopole behaupten.
  3. Erleichterung des Anbieterwechsels:
    • Nutzer:innen können einfacher von einem Dienst zu einem anderen wechseln.
KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Fazit

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist ein wichtiger Bestandteil der DSGVO, der sowohl die Rechte der Betroffenen stärkt als auch die Datenportabilität zwischen Diensten fördert. Obwohl es Herausforderungen bei der technischen Umsetzung gibt, trägt dieses Recht dazu bei, die Kontrolle über personenbezogene Daten zu erhöhen und den Wettbewerb zu fördern. Unternehmen sollten geeignete Systeme und Prozesse entwickeln, um dieses Recht effizient und rechtskonform umzusetzen.