
Datenverarbeitung ist der Oberbegriff für alles, was mit personenbezogenen Daten geschieht: erheben, speichern, nutzen, weitergeben, löschen. Sobald du eine Kundenadresse ins Formular bekommst, verarbeitest du Daten.
Für dich zentral, weil die DSGVO genau das regelt. Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa die Einwilligung des Kunden oder die Erfüllung eines Vertrags. Wer versteht, dass fast jeder Schritt mit Kundendaten eine Verarbeitung ist, erkennt auch, wo überall der Datenschutz greift.

Die DSGVO definiert die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in Artikel 6. Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn mindestens eine der folgenden Rechtsgrundlagen vorliegt:
Mach dir bewusst, dass praktisch jeder Umgang mit Kundendaten eine Datenverarbeitung ist, vom Kontaktformular bis zur Angebots-Mail. Für jede brauchst du einen guten Grund und solltest sparsam sein: nur erheben, was du wirklich brauchst. Das ist die halbe Miete beim Datenschutz.
Was zählt alles als Datenverarbeitung?
Fast alles: Daten erheben, speichern, ordnen, nutzen, weitergeben, löschen. Schon das Aufbewahren einer E-Mail-Adresse gehört dazu. Deshalb betrifft der Datenschutz mehr Alltag, als man denkt.
Brauche ich für jede Verarbeitung eine Einwilligung?
Nicht zwingend eine Einwilligung, aber immer eine Rechtsgrundlage. Das kann auch ein Vertrag oder ein berechtigtes Interesse sein. Im Zweifel klären, worauf du dich stützt.
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Wenn ein Unternehmen einen Dienstleister beauftragt, Daten in seinem Namen zu verarbeiten (z. B. Cloud-Dienste, Marketingtools), handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. In diesem Fall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Bei einer Datenschutzverletzung (z. B. Datenleak) müssen folgende Schritte unternommen werden:
Die Datenverarbeitung ist ein zentraler Bestandteil moderner Geschäftsprozesse, erfordert jedoch die Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien, insbesondere der DSGVO. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung rechtmäßig, transparent und sicher erfolgt. Eine sorgfältige Umsetzung der Datenschutzanforderungen schützt nicht nur die Rechte der betroffenen Personen, sondern auch das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.
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