Datenverarbeitung: Wie personenbezogene Daten DSGVO-gerecht genutzt werden

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Datenverarbeitung

Datenverarbeitung ist der Oberbegriff für alles, was mit personenbezogenen Daten geschieht: erheben, speichern, nutzen, weitergeben, löschen. Sobald du eine Kundenadresse ins Formular bekommst, verarbeitest du Daten.

Für dich zentral, weil die DSGVO genau das regelt. Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa die Einwilligung des Kunden oder die Erfüllung eines Vertrags. Wer versteht, dass fast jeder Schritt mit Kundendaten eine Verarbeitung ist, erkennt auch, wo überall der Datenschutz greift.

Signo Media Wissensdatenbank mit Schwerpunkt auf Datenverarbeitung und den Anforderungen an den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß DSGVO

Arten der Datenverarbeitung

  1. Erhebung:
    • Daten werden gesammelt, z. B. durch Online-Formulare, Cookies oder Kundenanfragen.
  2. Speicherung:
    • Daten werden in einer Datenbank, Cloud oder auf Servern gespeichert.
  3. Nutzung:
    • Daten werden verwendet, z. B. für Marketingzwecke, Analyse oder Vertragserfüllung.
  4. Übermittlung:
    • Daten werden an Dritte weitergegeben, z. B. an Dienstleister, Behörden oder Partner.
  5. Veränderung:
    • Daten werden aktualisiert, ergänzt oder korrigiert.
  6. Löschung oder Vernichtung:
    • Daten werden gelöscht oder physisch vernichtet, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Gesetzliche Grundlagen der Datenverarbeitung

Die DSGVO definiert die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in Artikel 6. Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn mindestens eine der folgenden Rechtsgrundlagen vorliegt:

  1. Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a):
    • Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung für einen bestimmten Zweck gegeben.
  2. Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b):
    • Die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen (z. B. Kaufvertrag).
  3. Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c):
    • Die Verarbeitung ist erforderlich, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen (z. B. Steuerrecht).
  4. Schutz lebenswichtiger Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. d):
    • Die Verarbeitung ist notwendig, um lebenswichtige Interessen zu schützen.
  5. Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f):
    • Die Verarbeitung dient berechtigten Interessen des Verantwortlichen, sofern keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.

Arten personenbezogener Daten

  1. Allgemeine personenbezogene Daten:
    • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum.
  2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO):
    • Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft, religiöse oder politische Überzeugungen, genetische Daten.
  3. Anonyme Daten:
    • Daten, die keinen Rückschluss auf eine Person zulassen. Diese unterliegen nicht der DSGVO.

So nutzt du das im Betrieb

Mach dir bewusst, dass praktisch jeder Umgang mit Kundendaten eine Datenverarbeitung ist, vom Kontaktformular bis zur Angebots-Mail. Für jede brauchst du einen guten Grund und solltest sparsam sein: nur erheben, was du wirklich brauchst. Das ist die halbe Miete beim Datenschutz.

Häufige Fragen

Was zählt alles als Datenverarbeitung?
Fast alles: Daten erheben, speichern, ordnen, nutzen, weitergeben, löschen. Schon das Aufbewahren einer E-Mail-Adresse gehört dazu. Deshalb betrifft der Datenschutz mehr Alltag, als man denkt.

Brauche ich für jede Verarbeitung eine Einwilligung?
Nicht zwingend eine Einwilligung, aber immer eine Rechtsgrundlage. Das kann auch ein Vertrag oder ein berechtigtes Interesse sein. Im Zweifel klären, worauf du dich stützt.

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Beispiele für Datenverarbeitung

  1. Im Marketing:
    • Nutzung von E-Mail-Adressen für den Versand von Newslettern.
    • Analyse des Nutzerverhaltens auf Websites (z. B. durch Google Analytics).
  2. Im Gesundheitswesen:
    • Speicherung von Patientenakten in einer digitalen Datenbank.
  3. In E-Commerce:
    • Verarbeitung von Bestell- und Zahlungsdaten zur Abwicklung von Online-Bestellungen.
  4. In Unternehmen:
    • Speicherung von Mitarbeiterdaten (z. B. für Gehaltsabrechnungen oder Arbeitszeitnachweise).

Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Wenn ein Unternehmen einen Dienstleister beauftragt, Daten in seinem Namen zu verarbeiten (z. B. Cloud-Dienste, Marketingtools), handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. In diesem Fall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung:
    • Ein schriftlicher Vertrag, der die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Dienstleisters regelt.
  2. Überwachung der Einhaltung:
    • Das beauftragende Unternehmen muss sicherstellen, dass der Dienstleister die DSGVO einhält.
  3. Verantwortung bleibt beim Auftraggeber:
    • Das Unternehmen bleibt für die Daten verantwortlich, auch wenn die Verarbeitung ausgelagert wird.

Datenverarbeitung und Datenschutzverletzungen

Bei einer Datenschutzverletzung (z. B. Datenleak) müssen folgende Schritte unternommen werden:

  1. Meldung an die Aufsichtsbehörde:
    • Innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung der Verletzung.
  2. Benachrichtigung der betroffenen Personen:
    • Falls die Verletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellt.
  3. Dokumentation:
    • Alle Vorfälle müssen dokumentiert und Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Verletzungen ergriffen werden.
KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Fazit

Die Datenverarbeitung ist ein zentraler Bestandteil moderner Geschäftsprozesse, erfordert jedoch die Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien, insbesondere der DSGVO. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung rechtmäßig, transparent und sicher erfolgt. Eine sorgfältige Umsetzung der Datenschutzanforderungen schützt nicht nur die Rechte der betroffenen Personen, sondern auch das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.