Was ist die E-Privacy-Verordnung?
Die E-Privacy-Verordnung (EPVO), auch als „Cookie-Gesetz” bekannt, ist eine geplante Verordnung der Europäischen Union (EU), die den Schutz der Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation regeln soll. Sie soll die bestehende E-Privacy-Richtlinie (2002/58/EG) ablösen und als Ergänzung zur DSGVO fungieren.
Während die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten allgemein regelt, konzentriert sich die E-Privacy-Verordnung auf die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation und den Schutz der Privatsphäre in digitalen Diensten.
Merkmal | DSGVO | E-Privacy-Verordnung |
Anwendungsbereich | Verarbeitung personenbezogener Daten | Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation |
Regelungsfokus | Allgemeine Datenschutzvorgaben | Spezifisch für Online-Dienste und Kommunikation |
Einwilligungspflicht | Nicht immer erforderlich | Streng bei Cookies, Tracking und Werbung |
Technologien | Generell | Elektronische Kommunikation, Cookies, IoT |
Für Unternehmen:
Für Nutzer:innen:
Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich 2018 zusammen mit der DSGVO in Kraft treten, verzögerte sich jedoch aufgrund von politischen Meinungsverschiedenheiten. Bislang gibt es keinen festen Termin für die Verabschiedung und Umsetzung der Verordnung.
Die E-Privacy-Verordnung wird die Datenschutzlandschaft in der EU erheblich verändern und das Niveau des Schutzes für elektronische Kommunikation weiter erhöhen. Für Unternehmen bedeutet dies umfangreiche Anpassungen, insbesondere bei der Verwendung von Cookies, Tracking-Technologien und der elektronischen Werbung. Gleichzeitig stärkt die Verordnung die Kontrolle und Privatsphäre der Nutzer:innen und fördert das Vertrauen in digitale Dienste. Angesichts der offenen Diskussionen bleibt jedoch unklar, wann die E-Privacy-Verordnung endgültig in Kraft tritt.