Impressumspflichtig sind:
- Gewerbliche Webseiten:
- Alle Websites, die direkt oder indirekt Einnahmen generieren, z. B. durch Verkauf von Produkten, Werbung oder Dienstleistungen.
- Unternehmensseiten:
- Websites von Unternehmen, Freiberufler:innen, Agenturen oder Vereinen.
- Blogs und private Seiten mit Gewinnerzielungsabsicht:
- Wenn z. B. durch Affiliate-Links oder Werbeanzeigen Einnahmen erzielt werden.
- Social-Media-Kanäle:
- Auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile (z. B. auf Facebook, Instagram, LinkedIn) benötigen ein Impressum.
Nicht impressumspflichtig:
- Reine private Websites, die keinerlei geschäftlichen oder werblichen Zweck verfolgen.
Inhalt eines Impressums (gemäß § 5 TMG)
Ein vollständiges Impressum muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift:
- Vollständiger Name der verantwortlichen Person oder des Unternehmens.
- Anschrift (kein Postfach!).
- Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail-Adresse.
- Telefonnummer (empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben).
- Rechtsform und Vertretungsberechtigte:
- Bei Unternehmen: Rechtsform (z. B. GmbH, AG) und Name der vertretungsberechtigten Person (z. B. Geschäftsführer:in).
- Registereintrag:
- Handelsregister- oder Vereinsregistereintrag, einschließlich der Registrierungsnummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID):
- Falls vorhanden (z. B. für Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind).
- Aufsichtsbehörde:
- Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Aufsicht unterliegen (z. B. Finanzdienstleister, Anwälte).
- Berufsrechtliche Angaben (bei bestimmten Berufen):
- Für reglementierte Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte): Angaben zu Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung, Berufsregeln.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Name der verantwortlichen Person.
Besondere Anforderungen für Social Media
Wenn ein Social-Media-Kanal gewerblich genutzt wird, gilt auch hier die Impressumspflicht. Einige Plattformen (z. B. Facebook, Instagram) bieten spezielle Felder oder Tools zur Integration eines Impressums.
Beispiel:
- Instagram: Das Impressum kann entweder im Profil direkt verlinkt werden (z. B. mit einem Link zur Impressum-Seite der Website) oder als Text angegeben werden.
Wie sollte ein Impressum gestaltet sein?
- Leicht zugänglich:
- Das Impressum muss von jeder Seite der Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, z. B. durch einen Link im Footer.
- Gut lesbar:
- Es sollte keine versteckten oder schwer lesbaren Angaben enthalten.
- Trennung von anderen Seiten:
- Der Link zum Impressum sollte eindeutig beschriftet sein (z. B. „Impressum“ oder „Kontakt & Impressum“).
Strafen bei Verstößen
Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann rechtliche Konsequenzen haben:
- Abmahnungen:
- Konkurrent:innen oder Verbraucherzentralen können eine Abmahnung aussprechen.
- Bußgelder:
- Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
- Rechtsstreitigkeiten:
- Verstöße gegen die Impressumspflicht können Klagen nach sich ziehen.
Beispiele für Impressumsformulierungen
Beispiel für eine Einzelperson:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
E-Mail: max@musterseite.de
Telefon: +49 123 456789
Verantwortlich gemäß § 5 TMG: Max Mustermann
Beispiel für ein Unternehmen:
Musterfirma GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
E-Mail: kontakt@musterfirma.de
Telefon: +49 123 456789
Umsatzsteuer-ID: DE123456789
Handelsregister: HRB 123456, Amtsgericht Musterstadt
Tools zur Erstellung eines Impressums
- E-Recht24 Impressum Generator:
- Kostenloses Tool für die Erstellung eines rechtssicheren Impressums.
- IT-Recht Kanzlei:
- Bietet einen Impressumsservice für Unternehmen.
- Checkdomain Impressum Generator:
- Einfache Erstellung eines Impressums, auch für kleine Websites.