Eine Person kann die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Zweckerreichung:
- Die Daten sind nicht mehr notwendig für den Zweck, für den sie erhoben oder verarbeitet wurden.
- Widerruf der Einwilligung:
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Widerspruch:
- Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine überwiegenden berechtigten Interessen des Verantwortlichen vor.
- Signo Unrechtmäßige Verarbeitung:
- Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Signo Media Rechtliche Verpflichtung:
- Die Löschung ist erforderlich, um einer rechtlichen Verpflichtung nach EU-Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaats nachzukommen.
- Erhebung im Zusammenhang mit einem Kind:
- Die Daten wurden im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft für ein Kind erhoben (Art. 8 DSGVO).
Ausnahmen vom Recht auf Vergessenwerden
Das Recht auf Löschung gilt nicht absolut. Die Löschung der Daten kann verweigert werden, wenn die Verarbeitung aus einem der folgenden Gründe weiterhin notwendig ist:
- Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit:
- Wenn die Löschung die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit beeinträchtigt.
- Rechtliche Verpflichtung:
- Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist (z. B. Steuer- oder Handelsgesetze).
- Öffentliches Interesse:
- Wenn die Verarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses, z. B. im Bereich der öffentlichen Gesundheit, erforderlich ist.
- Archivierung, Forschung und Statistik:
- Wenn die Verarbeitung für Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke notwendig ist.
- Rechtsansprüche:
- Wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Verfahren zur Geltendmachung des Rechts
- Antrag stellen:
- Die betroffene Person muss den Verantwortlichen kontaktieren und die Löschung ihrer Daten beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
- Verantwortung des Verantwortlichen:
- Der Verantwortliche muss prüfen, ob die Voraussetzungen für die Löschung vorliegen, und die betroffene Person über das Ergebnis informieren.
- Frist:
- Die Löschung oder Ablehnung muss innerhalb von einem Monat nach Eingang des Antrags erfolgen. In Ausnahmefällen kann diese Frist auf drei Monate verlängert werden.
- Nachweis:
- Der Verantwortliche sollte die Löschung dokumentieren und sicherstellen, dass keine Kopien oder Sicherungen der Daten mehr existieren.
Besondere Herausforderungen
- Daten bei Dritten:
- Wenn die Daten an Dritte weitergegeben wurden, muss der Verantwortliche diese über den Löschantrag informieren, soweit dies technisch möglich ist.
- Technische Umsetzung:
- Die vollständige Löschung kann bei verteilten Systemen oder Cloud-Diensten technisch anspruchsvoll sein.
- Suchmaschinen:
- Das Recht auf Vergessenwerden wird häufig bei Suchmaschinenbetreibern wie Google geltend gemacht, um Links zu persönlichen Informationen aus den Suchergebnissen zu entfernen.
Recht auf Vergessenwerden bei Suchmaschinen
- Entfernung von Links:
- Betroffene können Suchmaschinenbetreiber bitten, Links zu Inhalten, die sie betreffen, aus den Suchergebnissen zu löschen.
- Abwägung der Interessen:
- Der Betreiber prüft, ob das Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen das Datenschutzrecht der betroffenen Person überwiegt.
- EuGH-Urteil:
- Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 hat das Recht auf Vergessenwerden für Suchmaschinenbetreiber wie Google gestärkt.
Dokumentation und Nachweise
Der Verantwortliche sollte folgende Schritte dokumentieren:
- Löschantrag:
- Datum und Inhalt des Antrags der betroffenen Person.
- Entscheidung:
- Gründe für die Löschung oder Ablehnung.
- Löschmaßnahmen:
- Details zur technischen Umsetzung der Löschung.
- Benachrichtigung:
- Informationen über die Benachrichtigung Dritter (falls erforderlich).
Sanktionen bei Nichtbeachtung
Verstöße gegen das Recht auf Vergessenwerden können schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Bußgelder:
- Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Reputationsverlust:
- Öffentlich bekannt gewordene Verstöße können das Vertrauen der Nutzer:innen beeinträchtigen.